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Presse und Medien

Ihre Anfrage
Bitte senden Sie uns eine Mail mit Ihrer Anfrage auf pressestelle@kloster-ettal.de

Foto- und Drehgenehmigungen
Alle Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen im Innen- und Außenbereich der Benediktinerabtei Ettal bedürfen grundsätzlich der vorherigen Zustimmung. Alle Anfragen werden individuell geprüft und entschieden.
Bitte beantragen Sie die Genehmigung mindestens 10 Werktage vor dem geplanten Aufnahmetermin. Anfragen für die aktuelle Berichterstattung können in der Regel schneller bearbeitet werden.

Antragsformular: Erteilung einer Genehmigung für Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen

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Alle Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen im Innen- und Außenbereich der Benediktinerabtei Ettal bedürfen grundsätzlich der vorherigen Zustimmung. Alle Anfragen werden individuell geprüft und entschieden.
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Antragsformular: Erteilung einer Genehmigung für Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen

Genehmigung, Nutzungsentgelt und Kosten
Film- und Fotogenehmigungen sind grundsätzlich kostenpflichtig. Die Genehmigung ist nur für den beantragten Zweck gültig. Jede Weitergabe des Film- und Fotomaterials an Dritte und jede anderweitige Nutzung des Film- und Fotomaterials bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung.
Die Zustimmung zu Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen erfolgt im Rahmen einer schriftlichen Vereinbarung über ein Nutzungsentgelt (kostenpflichtiges Property Release). Mit der Gebühr für die Genehmigung von Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen ist nur das Erstellen der Aufnahmen abgegolten.
Für die Veröffentlichung und Verwertung des Bildmaterials ist zusätzlich eine kostenpflichtige Reproduktionserlaubnis einzuholen.
Bei Fotogenehmigungen muss von jeder Aufnahme ein druckfähiges Belegfoto zur freien Veröffentlichung in eigenen Publikationen des Klosters Ettal sowie ein Belegexemplar jeder Veröffentlichung bei der Benediktinerabtei Ettal eingereicht werden. Bei Filmaufnahmen ist eine DVD als Belegexemplar einzureichen.

Für alle Aufnahmen gelten ergänzend die Allgemeinen Regelungen für Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen des Klosters Ettal.

Einsatz von Multikoptern und Drohnen mit Kamera
Luftaufnahmen, die über dem Grundbesitz der Benediktinerabtei Ettal angefertigt werden, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Benediktinerabtei Ettal. Der Einsatz von ferngesteuerten Fluggeräten für Film- oder Fotoaufnahmen wie Multikoptern und Drohnen ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nur unter bestimmten Sicherheitsauflagen genehmigungsfähig.